Die Wahl des richtigen Dämm-Materials für die oberste Geschossdecke

Die Wahl der richtigen Dämmung für obere Geschossdecken

Der 1. Januar 2012 war der Stichtag, bis zu dem laut Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 die Verbesserung aller oberen Geschossdecken unter unbeheizten Dachräumen gefordert wurde. Ziel der dämmtechnischen Nachrüstung war die Verbesserung des U-Wertes der Decken auf 0,24 W/(m2K). Für vom Eigentümer selbst genutzte Gebäude und Gebäude bis zu zwei Wohnungen, bei denen der Eigentümer mit im Haus wohnt, gilt die Dämmpflicht erst bei einem Eigentümerwechsel. Siehe auch Dämmung oberster Geschossdecken

 

Unterschiede bei der Wärmeleitfähigkeitsstufe

Bei der Entscheidung für einen geeigneten Dämmstoff steht eine große Auswahl an unterschiedlichen Materialien zur Verfügung. Vor allem zwei Kriterien sind für die Frage von Belang, welches Dämm-Material am besten geeignet ist: die Dämmwirkung und die technische Verarbeitbarkeit im Hinblick auf die gegebenen baulichen Bedingungen, denn in jedem Altbau ist mit Unebenheiten zu rechnen. Dämmstoffe stehen als Platten, Matten, Keile und Schüttungen zur Verfügung. Dämm-Materialien der Wärmeleitfähigkeitsstufe 035 dämmen um 13 % besser als die Standarddämmstoffe der Wärmeleitfähigkeitsstufe 040.

Auf die Kurzbezeichnungen achten

Die Verpackung der jeweiligen Dämmung trägt eine Kurzbezeichnung. Der Wärmeleit-Bemessungswert gibt die Wärmeleitfähigkeit des Materials an. Daneben wird die Eignung für bestimmte Einbau-Varianten angegeben. So sind Dämmstoffe mit der Bezeichnung DAD und DZ für das Steildach oder den nicht begehbaren Dachboden geeignet. Die Bezeichnung „dk“ ist gleichbedeutend mit „keine Druckbelastbarkeit“, „dm“ bedeutet „mittlere Druckbelastbarkeit“. Dämmstoffe mit der Kennzeichnung „dh“, also hohe Druckbelastbarkeit, erlauben die Nutzung und Belastung der Bodenfläche.

So wird eine obere Geschossdecke gedämmt

Die Dämmung nicht ausbaubarer Dachräume auf der Bodenfläche ist einfach und kostengünstig. Dämmplatten oder –rollen verlegt man in zwei Lagen und mit versetzten Stößen auf der Bodenfläche. Durch die Anordnung einzelner Bohlenstege oder eine vollflächige Auflage mit Spanplatten erreicht man die Begehbarkeit der gedämmten Fläche. Bei weichen Dämmstoffen ist eine tragende Unterkonstruktion erforderlich, auf welche die begehbare Schicht aufgebracht wird. Einige im Handel verfügbare Mineralfaserplatten weisen eine trittfeste Deckbeschichtung auf, eine andere Möglichkeit stellen Verbundplatten aus Hartschaum oder Mineralfaser und OSB-Platten dar. Wenn die lieferbare Stärke der Verbundplatten nicht ausreicht, behilft man sich mit einer zweilagigen Ausführung, bei der die untere Lage aus reinem Dämmstoff besteht.

 

Auch wenn es gemäß DIN 4108-3 nicht erforderlich ist: um Schäden durch Feuchtigkeit und Schimmelbildung zu vermeiden, sollte zur Sicherheit eine diffusionshemmende Folie unter der Dämmung ausgelegt werden, falls der Dämmstoff mit einer dampfdichtere Abdeckung versehen wird und sich eine Holzbalkendecke darunter befindet. In Neubauten wird bei Holzbalkendecken eine luftdichtende Ebene gefordert, die aus Folie oder Pappe bestehen kann. Im Altbau wird diese Aufgabe auch von einem intakten Innenputz übernommen. Ebenfalls sollte die Dachbodenluke oder –Treppe auf Luftdichtigkeit geprüft werden.

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Thomas Fieber

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Hallo, mein Name ist Thomas Fieber. Ich bin der Webmaster dieser Seite. Mittlerweile habe ich über 35 Jahre Berufserfahrung und bin seit 27 Jahren selbstständiger Fliesenlegermeister. Des Weiteren unterstütze ich gerne das Projekt und die Technolgie von Desertgreener = erfahre wie man aus Meerwasser trinkbares Wasser macht. Wer geht mit mir zusammen in die Wüste? 😉

Autor: Thomas Fieber

Hallo, mein Name ist Thomas Fieber. Ich bin der Webmaster dieser Seite. Mittlerweile habe ich über 35 Jahre Berufserfahrung und bin seit 27 Jahren selbstständiger Fliesenlegermeister. Des Weiteren unterstütze ich gerne das Projekt und die Technolgie von Desertgreener = erfahre wie man aus Meerwasser trinkbares Wasser macht. Wer geht mit mir zusammen in die Wüste? ;-)

Ein Gedanke zu „Die Wahl des richtigen Dämm-Materials für die oberste Geschossdecke“

  1. Da möchte ich doch eine nicht ganz unwesentliche Ergänzung zur Nachrüstpflicht nachtragen, auch wenn es für viele Hausbesitzer wohl schon zu spät ist und sie von den unwirtschaftlichen „Nachrüstern“ hereingelegt wurden. Der hier maßgebliche Beschluss der Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz besagt nämlich dazu:

    „Auslegung XV-2 zu § 10 Absatz 3 und 4 EnEV 2009 (Nachrüstpflicht bei bisher nicht ausreichend gedämmtem Dach)

    Leitsatz:
    Es besteht keine Pflicht zur nachträglichen Dämmung im Sinne des § 10 Absatz 3 oder 4 EnEV 2009, wenn die oberste Geschossdecke oder das Dach bereits über eine durchgehende, allenfalls durch Balken oder Sparren unterbrochene Schicht eines Dämmstoffes verfügt. Die oberste Geschossdecke gilt auch als gedämmt, wenn sie dem Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2003-07 entspricht; davon kann bei massiven Deckenkonstruktionen, die seit 1969 errichtet wurden, und bei Holzbalkendecken aller Baualtersklassen ausgegangen werden.“

    Aha.

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