Im Zuge von Instandsetzungen bei Immobilien wie Dachreparaturen oder Fassadenerneuerungen sollten Hausbesitzer in jedem Fall eine energetische Sanierung in Betracht ziehen.
- Staatliche Zuschüsse bei Energieeinsparenden Maßnahmen
Bei Arbeiten an der Fassade, die durch die Aufstellung von Gerüsten ohnehin einen hohen Aufwand erfordern, bietet es sich an, im Zuge der Sanierung die Wärmedämmung zu verbessern. Energieeinsparende Maßnahmen an Gebäuden werden durch staatliche Zuschüsse besonders gefördert, und durch den geringeren Energieverbrauch amortisieren Mehrkosten sich innerhalb weniger Jahre. Siehe Fördermittelprogramme für Altbausanierungen
- Eine Investition für die Zukunft
Eine Investition in wärmedämmende Maßnahmen ist umso lohnender, je höher der Energieverbrauch der Immobilie oder je geringer die vorhandene Wärmedämmung vor der Modernisierung ist. Bei einem Haus aus den 1950er Jahren beispielsweise, bei dem in der Vergangenheit bereits ein Wärmedämmputz mit einer sechs Zentimeter starken Dämmung an der Fassade angebracht wurde, ist die Erhöhung der Wärmedämmung weniger lohnend als bei einem Altbau, der völlig ungedämmt ist. Dennoch kann bei einem solchen Gebäude die Dämmung des Kellers, die Wärmedämmung Dachboden oder der obersten Geschossdecke ebenso wie die Erneuerung der Fenster und der Heizung noch zu Energieeinsparungen führen.
- Bei steigenden Energiepreisen lohnt sich eine Altbau Sanierung
Bei völlig unsanierten Altbauten kann eine vollständige energetische Sanierung den Endenergieverbrauch drastisch reduzieren und zudem zu einem wesentlich besseren Wohnklima führen. Eine hochwertige Modernisierung bringt bei steigenden Energiepreisen wesentliche Einsparungen mit sich, wirkt sich positiv auf die Umwelt und nicht zuletzt auch auf die Bausubstanz und damit den Werterhalt einer Immobilie aus. Bei Gebäuden, die von den Eigentümern nicht selbst genutzt werden, können Kosten, die durch eine energetische Modernisierung anfallen, auf die Miete umgelegt werden und führen somit zu einer Ertragssteigerung der Immobilie.
- Heizungsanlagen von vor 1978 müssen laut EnEV ausgetauscht werden
Ausser einer Verbesserung der Wärmedämmung spart man auch durch den Einbau eines neuen Heizkessels. Moderne Niedertemperatur-Brennwertkessel, die zusätzliche Wärme aus den Verbrennungsabgasen gewinnen, mindern den CO2-Ausstoss gegenüber alten Anlagen und weisen höhere Wirkungsgrade auf, da die Brennstoffverluste gegenüber den „Oldtimern“ wesentlich geringer sind. Laut EnEV müssen Heizungsanlagen von vor 1978 ohnehin ausgetauscht werden. Bei jüngeren Heizungsanlagen genügt der Austausch des Brenners, so dass vorhandene Rohre und Heizkörper beispielsweise einer Ölzentralheizung bei der Umrüstung auf moderne Öl-Brennwerttechnik weiterhin genutzt werden können.
- Nachteile bei alten Heizkörpern
Für den Austausch alter Heizkörper im Zuge einer Sanierung sprechen jedoch auch einige Argumente: Da der Wärmebedarf eines Gebäudes sich durch nachträgliche Dämmung verringert, wird die Leistung des Heizkessels gedrosselt und reicht vielfach bei alten Heizkörpern nicht mehr zum Heizen aus. Bei alten Heizkörpern wird durch die Aufwirbelung von Staub ein schlechteres Raumklima produziert als bei neuen Heizkörpern, da ihr Anteil an Konvektion größer ist. Zudem wird die Luft dadurch trocken und bleibt in der Nähe des Bodens kühl. Fachbetriebe beraten und informieren über Alternativen.
Ob Einzelmaßnahme oder umfangreiche energetische Sanierung: Gebäudebesitzer, die Modernisierungen zur Energieeinsparung vornehmen wollen, sollten sich eingehend über Fördermöglichkeiten informieren. *Link siehe oben
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Thomas Fieber
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