Wer ist für Installation und Wartung von Rauchmeldern in Wohnungen verantwortlich?

Installation – Wartung und gesetzliche Pflicht von Rauchmeldern in der Wohnung

In Deutschland ist die Mehrheit der privaten Haushalte nicht mit Rauchmeldern ausgestattet. Da das Baurecht in die Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer fällt, ist auch die gesetzliche Pflicht zur Installation von Rauchmeldern in Gebäuden Ländersache. Eine bundesweit einheitliche Regelung diesbezüglich existiert also nicht. In den Bundesländern, in denen die Rauchmelderpflicht in die jeweilige Landesbauordnung aufgenommen wurde, ist diese jedoch verbindlich. In folgenden Bundesländern besteht noch keine grundsätzliche Rauchmelderpflicht: Niedersachsen, Brandenburg, Baden-Württemberg, Bayern, Berlin und Sachsen. In Nordrhein-Westfalen besteht die Pflicht zur Installation nur für künftige mit staatlichen Mitteln geförderte Bauten.

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Sanitärräume in barrierefreien Wohnungen

Sanitärräume in barrierefreien Wohnungen

Mit der Einführung der Normen DIN 18025 Teil 1 und 2 wurden die Bezeichnungen „behindertenfreundlich“ sowie „behinderten- und altengerecht“ ersetzt durch den Begriff „barrierefrei wohnen“. Damit kommt zum Ausdruck, dass bei neu zu errichtenden Wohnungen Sonderwohnformen weit gehend vermieden werden sollen. Vielmehr wird angestrebt, dass Wohnungen für alle Menschen nutzbar sind und dass die Bewohner in die Lage versetzt werden, von fremder Hilfe möglichst unabhängig zu sein. Die Norm gilt somit für alle neuen Miet- und Genossenschaftswohnungen, -Wohnheime und Wohnanlagen. Bei privaten Eigenheimen ist sie nach dem individuellen Bedarf anzuwenden.

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Barrierefreie Sanitärräume in öffentlich zugänglichen Gebäuden

DIN 18024 – Öffentliche Gebäude

DIN 18025 – Barrierefreie Wohnungen –

DIN 18040

DIN-Normen für  Barrierefreie Sanitärräume Teil1

Das weit verbreitete Leitbild von Jugend und körperlicher Fitness führt dazu, dass Alter, Behinderung und Krankheit häufig aus dem öffentlichen Bewusstsein ausgeblendet werden. Die Realität ist jedoch, dass in Deutschland jeder Zwölfte schwer behindert ist. Barrierefreies Bauen und  barrierefreies Wohnen trägt diesem Umstand Rechnung. Über einen langen Zeitraum haben Experten über bestehende Normen diskutiert und beraten, um neue Maßstäbe für die Zukunft zu setzen. In zwei DIN-Normen waren die  Anforderungen an behindertengerechte Gebäude und Außenanlagen bislang festgelegt: DIN 18024 galt für öffentliche Gebäude, Strassen, Plätze, Wege und öffentliche Verkehrs- und Grünanlagen sowie Spielplätze. DIN 18025 gab Aufschluss über rollstuhlgerechte und barrierefreie Wohnungen.

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