Installation – Wartung und gesetzliche Pflicht von Rauchmeldern in der Wohnung
In Deutschland ist die Mehrheit der privaten Haushalte nicht mit Rauchmeldern ausgestattet. Da das Baurecht in die Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer fällt, ist auch die gesetzliche Pflicht zur Installation von Rauchmeldern in Gebäuden Ländersache. Eine bundesweit einheitliche Regelung diesbezüglich existiert also nicht. In den Bundesländern, in denen die Rauchmelderpflicht in die jeweilige Landesbauordnung aufgenommen wurde, ist diese jedoch verbindlich. In folgenden Bundesländern besteht noch keine grundsätzliche Rauchmelderpflicht: Niedersachsen, Brandenburg, Baden-Württemberg, Bayern, Berlin und Sachsen. In Nordrhein-Westfalen besteht die Pflicht zur Installation nur für künftige mit staatlichen Mitteln geförderte Bauten.
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