Darf der Mieter bei einem Wasserschaden die Miete kürzen?
Ein Wasserschaden ist für den Mieter einer Wohnung mit einigen Unannehmlichkeiten verbunden. Diese bestehen nicht alleine darin, dass Möbel oder Wand- und Bodenbeläge beschädigt wurden. Auch die mitunter umfangreichen Reparaturarbeiten verursachen Lärm und Schmutz und beeinträchtigen die Wohnqualität. In einigen Fällen hat der Mieter das Recht, die Miete für den Zeitraum zu kürzen, in dem er seine Wohnung nicht uneingeschränkt nutzen kann. Entscheidend ist zunächst, wodurch der Wasserschaden verursacht wurde.
Wichtig: Fragen Sie den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.
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