Manchmal frage ich mich wirklich ob man darüber lachen oder weinen soll. Am Ende des Artikels würde mich auch die Meinung anderer, besonders über das Thema „Gewährleistung für Fliesenarbeiten“ sehr interessieren.
Was war passiert? Es handelt sich mal wieder um eine Balkonsanierung wo ein anderes Unternehmen (kein Fliesenleger Fachbetrieb) die Fliesen verlegt hat und nach einigen Wochen oder Monaten das Regenwasser in die unteren Wohnräume geflossen ist.
Der Belag wurde anschließend abgerissen, das tolle Balkongeländer deinstalliert und ich wurde zu einem Besichtigungstermin eingeladen. Leider war der Kunde beim ersten Termin nicht anwesend, weshalb wir einen weiteren Termin vereinbarten. „Nicht weiter schlimm, dass kann ja mal passieren“, dachte ich.
Bis dahin sind dem Kunden wegen schlecht ausgeführten Arbeiten viele zusätzliche Kosten entstanden und die Verärgerung kann ich durchaus nachvollziehen. Vor Ort habe ich beim zweiten Termin einige Vorschläge unterbreitet, wie die Verlegung der Terrassenplatten auf Stelzlager, die leider keinen Zuspruch gefunden hat. Es sollten wieder Fliesen im Dünnbettverfahren verlegt werden die aus meiner Sicht und in der heutigen Zeit nicht mehr für den Außenbereich geeignet sind. Dieses betonte ich auch mehrmals bei unseren Gesprächen. Es ist schon schwierig genug für unsere Region (Grund: Frost-Tau-Wechsel und ständige Temperaturschwankungen) ein Material für den Außenbereich zu finden, welches zu 100% geeignet ist.
Fliesen haben wir schon besorgt. Doch was ist mit der Gewährleistung für die Fliesenarbeiten?
Was noch viel schlimmer ist, dass der Kunde die Fliesen bereits wo anders gekauft hat, diese jetzt vor Ort liegen und ich trotzdem für die Fliesenarbeiten eine Gewährleistung von 5 Jahren übernommen soll. Wie soll so etwas funktionieren? Was passiert denn bitte schön, wenn sich die Fliesen nach einigen Monaten oder Jahren lösen sollten? Der Hersteller der Fliesen gibt dann dem Fliesenleger die Schuld, der Fliesenleger dem Hersteller u.s.w. Das Theater ist vorprogrammiert.
Ein Beispiel. Was wäre wenn:
Demnächst gehen wir alle in ein Restaurant und bringen unser Schnitzel selber mit, dann braucht der Koch nur noch die Beilagen zubereiten und fertig. Ob der Koch damit einverstanden ist? Was passiert, wenn das Essen dann nicht schmecken sollte und wer hat dann Schuld?
Sicherlich kann man ein zubereitetes Essen nicht mit den Fliesenarbeiten auf einem Balkon vergleichen. Denn die Bausumme wird höher liegen als bei einem zubereitetem Schnitzel mit Beilagen.
Man hätte ja auch einmal fragen können, vielleicht hätte ich die gewünschten Fliesen sogar günstiger besorgen können.
Fazit: Die Gewährleistung übernehme ich nicht und habe auch kein Interesse an diesem Auftrag
Trotz des bereits von meiner Seite entstanden zeitlichen Aufwands habe ich heute den Auftrag höflich abgelehnt und wünsche dem Fliesenleger der die Arbeiten ausführen soll viel Erfolg. Denn für diese schwierig auszuführenden Fliesenarbeiten, wo ich selber keine Fliesen liefere, werde ich auch keine Gewährleistung übernehmen. Verständlich oder?
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