DIN 18024 – Öffentliche Gebäude
DIN 18025 – Barrierefreie Wohnungen –
DIN 18040
DIN-Normen für Barrierefreie Sanitärräume Teil1
Das weit verbreitete Leitbild von Jugend und körperlicher Fitness führt dazu, dass Alter, Behinderung und Krankheit häufig aus dem öffentlichen Bewusstsein ausgeblendet werden. Die Realität ist jedoch, dass in Deutschland jeder Zwölfte schwer behindert ist. Barrierefreies Bauen und barrierefreies Wohnen trägt diesem Umstand Rechnung. Über einen langen Zeitraum haben Experten über bestehende Normen diskutiert und beraten, um neue Maßstäbe für die Zukunft zu setzen. In zwei DIN-Normen waren die Anforderungen an behindertengerechte Gebäude und Außenanlagen bislang festgelegt: DIN 18024 galt für öffentliche Gebäude, Strassen, Plätze, Wege und öffentliche Verkehrs- und Grünanlagen sowie Spielplätze. DIN 18025 gab Aufschluss über rollstuhlgerechte und barrierefreie Wohnungen.
Ursprünglich sollten die Normen DIN 18024 und 18025 durch die DIN 18030 ersetzt werden. Gegen Entwurf der Norm erging jedoch eine große Anzahl von Einsprüchen, so dass er im Februar 2007 eingestellt wurde. Im Anschluss wurde ein neuer Normauftrag DIN 18040 erteilt. Im Jahr 2011 wurde die DIN 18040 Teil 1 und 2 vorgestellt, die sich wie ihre Vorgängernormen in den öffentlichen und privaten Bereich gliedert. Über die Einführung der Norm entscheidet jedes Bundesland gesondert.
DIN-Normen für Waschräume und WCs
Für Menschen mit Handicap müssen insbesondere (Sanitärräume) Waschräume und WCs spezielle Anforderungen erfüllen. Die Bestimmungen der DIN 18024 für öffentlich zugängliche Gebäude sind im Gegensatz zur DIN 18025 recht ausführlich und detailliert. Grundsätzlich gilt, dass in jeder Sanitäranlage mindestens eine für Rollstuhlbenutzer geeignete Toilettenkabine einzuplanen ist. Für diese sind bestimmte Ausstattungsmerkmale zu erfüllen.
Rechts und links neben dem Klosettbecken sind 95 cm breite und 70 cm tiefe, vor dem Klosettbecken eine jeweils 150cm breite und tiefe Bewegungsfläche vorzusehen. Die Sitzhöhe muss 48 cm einschließlich Sitz betragen. 55 cm hinter der Vorderkante des Klosettbeckens muss eine Rückenstütze angebracht werden.
Weitere Anforderungen für Sanitärräume in öffentlich zugänglichen Gebäuden
Auf jeder Seite des Klosettbeckens müssen klappbare Haltegriffe auf den Fliesen der Wandfläche montiert sein. Diese müssen für eine Druckbelastung von 100 kg ausgelegt sein und einen Abstand untereinander von 70 cm aufweisen. Die Höhe der Griffe muss 85 cm betragen.
Es ist ein unterfahrbarer Waschtisch vorzusehen, bei dem Kniefreiheit mit 67 cm Höhe und in 30 cm Tiefe gewährleistet ist. Als Armatur ist eine Einhebelstandardarmatur oder eine berührungslose Armatur zulässig. Vor dem Waschtisch muss eine 150 cm breite und 150 cm tiefe Bewegungsfläche angeordnet werden.
Es ist die Anordnung eines Spiegels vorgeschrieben, welcher die Einsicht sowohl aus der Steh- als auch aus der Sitzposition ermöglicht. Ein Seifenspender muss im Greifbereich des Rollstuhlfahrers auch mit einer Hand oder eingeschränkter Handfunktion benutzbar sein. Die Entnahmehöhe muss zwischen 85 und 100 cm über dem Fußboden liegen.
Ein Handtrockner mit berührungsloser Betätigung muss anfahrbar sein und eine Luftaustrittshöhe von 85 cm aufweisen. Vor dem Trockner muss eine Bewegungsfläche von 150 mal 150 cm angeordnet sein. Die jeweiligen Bewegungsflächen dürfen sich überschneiden.
Weiterhin müssen barrierefreie Sanitärräume folgende Ausstattungen aufweisen: einen abgedichteter und geruchsverschlossener, anfahrbarer Abfallauffang mit einer selbstschließenden Einwurföffnung in 85 cm Höhe, ein Wasserventil mit Wasserschlauch und Fußbodenablauf und ein Notruf. In 85 und 150 cm Höhe sollen Kleiderhaken angebracht sein, außerdem ist eine Ablagefläche von 15 x 30 cm auf 85 cm Höhe vorzusehen.
Im nächsten Artikel erfahren Sie mehr über die Vorschriften für Sanitärräume in barrierefreien Wohnungen
Thomas Fieber
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