Auch ein barrierefreies Bad oder behindertengerechtes Badezimmer für pflegebedürftige Personen muss vernünftig geplant werden. Wenn Sie pflegebedürftig sein sollten, sprechen Sie vorher mit Ihrer Krankenkasse über einen Sanierungszuschuss.
In der Regel müssen mit dem Antrag zusammen die Angebote der ausführenden Gewerke angefordert und mit eingereicht werden.
Die Sanierung kann dann nach Erteilung der Pflegekasse beginnen. Dieses kann in der Regel 2 bis 8 Wochen dauern. Bei der Badsanierung und Badplanung muss im Duschbereich eine R10 B Bodenfliese verlegt werden. Da Fugen die Trittsicherheit verbessern, werden dann oft geeignete Mosaikfliesen verlegt.
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3D Badplanung: behindertengerechtes kleines Bad
[message type=“info“]Zuschuss bis max. 2557,00 €
Was kann in einem Badezimmer von der Pflegekasse bezuschusst werden:
- Arbeitslohn und Material bis zu 2557€ für
- Erstellen eines Badezimmers, wenn dieses nicht vorhanden sein sollte
- Duschsanierung mit Trittsicherheitsfliesen
- Ausbau der Badewanne und Einbau einer Dusche (auch verfliest)
- Haltegriffe und Sitzgelegenheiten in der Dusche und im Bad.
- Waschbecken und WC höhenverstellbar.
Thomas Fieber
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